Gutachter nach Wohnwagen-Unfall: Aufbau, Fahrgestell und Zugfahrzeug

Ein Wohnwagen hat keinen Motor, aber einen Aufbau, der genauso komplex ist wie der eines Wohnmobils. Nach einem Unfall braucht es deshalb einen Gutachter, der diese Bauweise kennt. Wir sind CGF-geprüfte Caravaning-Gutachter und begutachten Ihren Wohnwagen vollständig, auf Wunsch zusammen mit dem Zugfahrzeug.

Kfz-Sachverständiger David Faul begutachtet ein Wohnmobil

Was beim Wohnwagen anders ist

Die Wände eines Wohnwagens sind meist in Sandwichbauweise gefertigt: Außenhaut, Dämmung und Innenwand sind miteinander verklebt. Ein Stoß kann die Verklebung lösen, auch wenn außen nur eine kleine Delle zu sehen ist. Dazu kommen Fahrgestell, Deichsel, Achse, Auflaufbremse und alles, was am Aufbau angebaut ist.

Bei einem Gespann ist oft mehr als ein Fahrzeug beschädigt. Das Zugfahrzeug wird separat bewertet. Wenn Sie möchten, begutachten wir beide Fahrzeuge in einem Termin.

Was wir prüfen

  • Aufbau: Wände, Verklebungen, Ecken, Kantenleisten, Fenster, Türen, Klappen
  • Dach: inklusive Dachfenster, Solaranlage, Satellitenschüssel, Klimaanlage
  • Fahrgestell: Rahmen, Achse, Deichsel, Kupplung, Auflaufbremse
  • Innenraum: Haben sich Möbel, Schränke oder Einbauten verschoben? Schließen Klappen und Türen noch sauber?
  • Unterboden: Boden, Leitungen, Tanks
  • Zugfahrzeug: auf Wunsch im selben Termin

So läuft das Gutachten ab

  1. Schaden melden: per Telefon, WhatsApp oder Formular, gern mit ein paar Fotos.
  2. Termin: Wir kommen dorthin, wo der Wohnwagen steht.
  3. Besichtigung: Aufbau, Fahrgestell und Innenraum werden vollständig aufgenommen.
  4. Gutachten: mit Reparaturweg, Reparaturkosten und, wenn zutreffend, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert.
  5. Weitergabe: auf Wunsch direkt an Versicherung oder Anwalt.

Nicht jede Werkstatt kann Aufbauschäden fachgerecht reparieren. Deshalb beschreiben wir den Reparaturweg so, dass eine Fachwerkstatt damit arbeiten und die Versicherung ihn nachvollziehen kann.

Wer bezahlt das Gutachten?

  • Unverschuldeter Unfall in Deutschland: Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners trägt die Kosten. Den Gutachter wählen Sie selbst.
  • Teilschuld: Die Kosten werden anteilig nach der Haftungsquote erstattet.
  • Kaskoschaden: In der Regel beauftragt Ihre Versicherung den Gutachter. Wenn Sie selbst beauftragen möchten, stimmen Sie das vorher ab.
  • Unfall im Ausland: Es gilt grundsätzlich das Recht des Unfalllandes. Lassen Sie sich hier von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.

Mehr dazu: Kosten und wer zahlt

Häufige Fragen

Brauche ich für einen kleinen Schaden ein Gutachten? Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Aufbauteile sind aber teuer und aufwendig zu tauschen. Schicken Sie uns Fotos, dann sagen wir Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.

Darf ich mit dem Wohnwagen weiterfahren? Nur wenn er verkehrssicher ist. Bei Schäden an Achse, Deichsel oder Bremse lassen Sie ihn besser stehen. Fotografieren Sie den Schaden und lassen Sie vor der Besichtigung nichts reparieren.

Begutachten Sie auch das Zugfahrzeug? Ja, auf Wunsch im selben Termin.

Schaden am Wohnwagen? Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.