Gutachten an Elektrofahrzeugen sind etwas Besonderes
Die Elektromobilität nimmt an Fahrt auf. Ein stetig wachsendes Angebot und umfangreiche Förderungen sorgen dafür, dass auf unseren Straßen mehr und mehr Elektrofahrzeuge unterwegs sind. Und die haben auch Unfälle.
Was den wenigsten bewusst ist: für diese Fahrzeuge braucht es spezielle Gutachten, wenn etwas passiert ist. Denn nicht jeder Gutachter hat die passende Ausbildung.
Durch die Partnerschaft mit der FSP TÜV Rheinland, war es möglich auch auf diesem Gebiet zu Spezialisieren. Darum wissen wir worauf es bei diesen Autos besonders ankommt und sind im Falle eines Unfalls auch schnell zur Stelle.
E-Autos: immer mit Gutachter
Wir sind zur Stelle, wenn beschädigte Elektrofahrzeuge in der Werkstatt landen. Auch bei einem Parkrempler kann es Schäden an verborgenen Kabeln oder anderen elektronischen Bauteilen geben, die später folgenschwere Konsequenzen haben können, deshalb ist es sehr wichtig, bei diesen Autos in jedem Fall einen speziellen Gutachter zu Rate zu ziehen. Denn wenn es in der Folge zum Beispiel zu einem Kabelbrand kommen sollte, ist guter Rat teuer.
Deshalb empfehlen wir allen Werkstätten, bei beschädigten Elektrofahrzeugen besonders vorsichtig und besonders aufmerksam zu sein und im Zweifel lieber einen qualifizierten Gutachter zu Rate zu ziehen.
Nicht nur die Schäden an Kabeln sind problematisch, die Akkus verzeihen heftige Stöße oft nicht und sollten nach Unfällen auf jeden Fall aus Sicherheitsgründen gecheckt werden. Zum Beispiel könnten einzelne Akkuzellen Schaden genommen haben oder das wichtige Batteriemanagement des Akkus manchmal nicht mehr funktionieren. Für solche Schäden braucht es auf jeden Fall einen Spezialisten.

Welche Rechte habe ich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
- Die freie Wahl des Gutachters
- Ein Gutachten zur Entscheidungsfindung
- Die freie Wahl der Werkstatt
- Die Abwicklung durch einen freien Verkehrsrechtsanwalt
- Reparatur oder Auszahlung des Schadens
- Der Anspruch auf einen Nutzungsausfall und einer Wertminderung (§249 BGB)
Brauche ich nach einem Unfall mit einem Elektrofahrzeug unbedingt ein Gutachten?
Ja, denn ein Gutachten dient nicht nur zur Bezifferung der Reparaturkosten, sondern dient auch zur Beweissicherung.
Dies enthält unter anderem:
- Gerichtsfeste Dokumentation der Unfallspuren
- Ermittlung des Fahrzeugwertes
- Prüfung des Restwertes
- Dokumentation einer evtl. entstandenen Wertminderung
- Festlegung des Nutzungsausfalls
- Aussage zu Vor- oder Altschäden
- neutrale Prüfung des Reparaturweges
- bei „Kleinschäden“ auch Kurzgutachten möglich
Wichtig ist natürlich auch die freie Wahl des unabhängigen Gutachters, hier helfen wir gerne weiter!
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