Die meisten Kunden haben zwei Fragen: Wie läuft das ab, und was kostet mich das? Hier beantworten wir beides.

Der Ablauf
- Anruf oder Nachricht: Sie melden sich telefonisch, per WhatsApp oder über das Formular. Wir besprechen kurz, was passiert ist.
- Termin: Meist kommen wir zu Ihnen. Sie können Ihr Fahrzeug auch zu uns ins Büro nach Wesseling bringen.
- Besichtigung: Wir nehmen den Schaden vollständig auf, mit Fotos und Messungen.
- Zweite Besichtigung bei Bedarf: wenn sich ein Schaden erst in der Werkstatt vollständig zeigt.
- Gutachten: in der Regel innerhalb weniger Tage, je nach Umfang.
- Weitergabe: an Sie, Ihren Anwalt oder die Versicherung.
Wer zahlt was?
Unverschuldeter Unfall: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt das Gutachten. Wir rechnen direkt mit ihr ab. Den Gutachter wählen Sie selbst.
Teilschuld: Die Kosten werden anteilig nach der Haftungsquote erstattet.
Kaskoschaden: In der Regel beauftragt Ihre eigene Versicherung den Gutachter und zahlt. Eine eigene Beauftragung stimmen Sie vorher mit der Versicherung ab.
Kleiner Schaden: Unterhalb der Bagatellgrenze (grob 750 bis 1.000 Euro) reicht oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag.
Wertgutachten, Ankaufsprüfung, Gebrauchtwagen-Check, Leasingrückgabe, Batterietest: Diese Leistungen beauftragen Sie selbst. Den Preis nennen wir Ihnen vorab.
Wovon das Honorar abhängt
Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Dazu kommen Nebenkosten wie Fahrt, Fotos und Ausfertigungen.
Anwalt: ja oder nein?
Bei einem unverschuldeten Unfall empfehlen wir, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Die Kosten trägt in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Freie Gutachterwahl
Bei einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.