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Schadenbericht bei Bagatellschäden!

Was ist ein Bagatellschaden?

Von einem sogenannten „Bagatellschaden“ spricht man wenn die Reparaturkosten einen wert von 1000,00€ Brutto nicht überschreiten.
In diesem Fall wird kein umfangreiches Schadengutachten erstellt, hier reicht ein Schadenbericht oder auch Kurzgutachten genannt, samt Kalkulation für die Reparaturkosten völlig aus.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen!

Das ganze wird hinfällig wenn folgendes Eintritt:

  • Der Wert des Fahrzeuges ist offensichtlich zu gering und muss ermittelt werden (Wiederbeschaffungswert + Restwert)
  • Vor- und Altschäden müssen beziffert oder abgegrenzt werden
  • Eine Wertminderung ist zu erwarten
  • Ein Totalschaden (auch wirtschaftlich) ist zu erwarten

In diesen Fällen muss trotzdem ein vollständiges Gutachten erstellt werden und auch die Kosten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.

Im Bereich des Schadenberichtes (Kurzgutachten) helfen wir aber auch weiter und unterstützen mit einer Schadenerfassung, wenn auch in geringerem Umfang, so das die Schadenminderungspflicht berücksichtigt bleibt.

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