Unfall mit dem Caravan? Kein Problem!

Der Caravan ist seit der Coronakriese im Bereich der Freizeitgestaltung nicht mehr weg zu denken und so begehrt wie lange nicht mehr.
Um so schlimmer ist es wenn Ihr Urlaubsbegleiter in einen Unfall verwickelt ist.
Wir haben uns auf genau diese Fahrzeuge spezialisiert und helfen dabei den entstandenen Schaden in einem Unfallgutachten zu beziffern.

Das Haftpflichtschaden Gutachten dient dem Geschädigten zur Beweissicherung eines Schadens. Es stellt gegenüber dem Schadenverursacher bzw. der einstehenden Haftpflichtversicherung eine neutrale Regulierungsgrundlage dar. 

Unsere Haftpflichtschaden Gutachten werden nach den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. (IfS) digital oder in Papierform erstellt.

Was ist eigentlich ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist ein schriftliches Dokument, das von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wird, um die Schäden an einem Fahrzeug nach einem Unfall zu bewerten. Das Gutachten ist in der Regel erforderlich, um die Schadenshöhe für die Versicherung zu ermitteln und gegebenenfalls Ansprüche geltend machen zu können.

Das Gutachten enthält detaillierte Informationen über den Unfallhergang, die beteiligten Fahrzeuge und Personen sowie eine ausführliche Beschreibung der Schäden am Fahrzeug. Hierzu werden unter anderem Fotos, Skizzen und Messungen angefertigt.

Die Schadenshöhe wird anhand verschiedener Faktoren ermittelt, wie beispielsweise dem Alter und dem Zustand des Fahrzeugs, den Reparaturkosten, dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert. Auch eventuelle Folgeschäden, wie etwa Wertminderungen oder Nutzungsausfall, werden berücksichtigt.

Ein Unfallgutachten kann von verschiedenen Stellen angefordert werden, wie zum Beispiel von Versicherungen, Anwälten oder Gerichten. Es kann auch vom Fahrzeughalter selbst in Auftrag gegeben werden, um eine unabhängige Bewertung der Schäden zu erhalten.

Das Erstellen eines Unfallgutachtens ist eine komplexe und verantwortungsvolle Aufgabe, die von einem erfahrenen und qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden sollte. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass das Gutachten den rechtlichen Anforderungen entspricht und eine objektive Bewertung der Schäden liefert.

Ihr CGF.ev geprüfter Caravan Gutachter!

Wir sind vom Caravan Gutachter Fachverband (cgf.ev) geprüft und helfen Ihnen von kleinen Schäden an Ihrem Caravan, Wohnmobil oder Wohnwagen bis hin zu Totalschäden die richtige Bewertung bzw. Reparatursumme zu ermitteln. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich bei Ihrem Wohnmobil um ein teilintegriertes oder vollintegriertes Wohnmobil handelt. Der Aufbau und die diversen Herstellerunterschiede, sei es BürsterDethleffsFendtHobbyHymerEribaKnausNiesmann und BischoffSunlightTabbert oder Weinsberg u.a., sind uns bekannt, sodass wir immer die richtigen Reparaturwege zur Instandsetzung bzw. die Gutachtenerstattung finden.

Als Mitglied des Caravan Gutachter Fachverbandes (CGF e.V.) stehen wir für höchste Standards und Fachkompetenz im Bereich Caravaning-Gutachten. Der Verband verpflichtet sich zu herausragender Qualität und kontinuierlicher Weiterbildung, um unseren Kunden stets besten Service zu bieten. Durch unsere Mitgliedschaft im CGF e.V. können wir Ihnen professionelle Gutachten und umfassende Beratung für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen garantieren. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung für eine reibungslose Abwicklung Ihres Auftrags.
www.cgf-ev.de

Mitglied im Caravaning Gutachter Fachverband e.V.

Was kostet ein Caravan Gutachten?

Die Kosten für ein Unfallgutachten bei einem Caravan können von verschiedenen Faktoren abhängen, und es gibt keine festen Preise, da sie von verschiedenen Gutachtern oder Sachverständigen variieren können. Einige der Faktoren, die die Kosten beeinflussen könnten, sind:

1. Schadensumfang: Je umfangreicher der Schaden am Caravan ist, desto mehr Zeit und Aufwand sind für die Begutachtung erforderlich, was sich in höheren Kosten niederschlagen kann.

2. Wert des Caravans: Der Wert des Caravans kann ebenfalls eine Rolle spielen, da der Gutachter möglicherweise mehr Aufwand betreiben muss, um den Wert des beschädigten Fahrzeugs zu ermitteln.

3. Gutachter’s Erfahrung und Reputation: Gutachter mit mehr Erfahrung und einer etablierten Reputation könnten höhere Honorare verlangen.

4. Regionale Unterschiede: Die Kosten für Gutachten können in verschiedenen Regionen unterschiedlich sein, da die Lebenshaltungskosten und die wirtschaftliche Situation variieren können.

5. Versicherung: Wenn das Gutachten im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft durchgeführt wird, können die Kosten möglicherweise durch Vereinbarungen zwischen der Versicherung und dem Gutachter beeinflusst werden.

Um den genauen Preis für ein Unfallgutachten bei einem Caravan zu erfahren, sollten Sie am besten direkt bei verschiedenen Gutachtern oder Sachverständigen in Ihrer Region anfragen und ein Angebot einholen. Vergleichen Sie die Preise und Leistungen, um die beste Option für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Der Unfall mit dem Wohnmobil:

Besonderheiten in der Schadenregulierung:

Aktuell ist wieder Saison für die Regulierung von Unfallschäden an Wohn-fahrzeugen. Dieser Beitrag beschränkt sich auf Haftpflicht-Fragen und auf Schäden, die nach deutschem Recht zu regulieren sind. Letzteres trifft ja auch dann zu, wenn – was an Urlaubs-Hotspots nicht gänzlich unwahrscheinlich ist – zwei Deutsche im Ausland miteinander kollidieren.

1. Abschlepp- und Standkosten

Bei den Abschleppkosten ist zu beachten, dass es Wohnmobile der unterschiedlichsten Größen und Gewichtsklassen gibt. Die Mehrzahl dürfte sich in der Gruppe bis 3,5 T zGG finden, aber 5- oder 7,5 Tonner gibt es auch. Und vereinzelt gibt es Wohnmobile im Reisebusformat. Hinzu kommt, dass auch ein Abschleppfahrzeug mit Ladung eine Gesamthöhe von 4 Metern ohne Sondergenehmigung nicht überschreiten darf. Also muss ein passendes Abschleppfahrzeug ausgewählt werden, das dann im Hinblick auf die Abschlepp-kosten die Normalkosten überschreiten wird. Die üblichen Kosten für das Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen jenseits der 3,5 T zGG findet man in der Preis- und Strukturbefragung (PuS) 2022 des VBA e. V. ab Seite 13.

In derselben PuS finden sich Hinweise zu den üblichen Verwahrungskosten (Standkosten) differenziert nach der Fahrzeuggröße.

2. Gutachterkosten

Für die gutachterliche Schadenermittlung an Wohnfahrzeugen sind Spezial-kenntnisse notwendig. Das ist u. E. durchaus laienerkennbar. So ist darauf zu achten, dass dem Geschädigten kein Auswahlverschulden anzulasten ist.
Denn bei einem zu bejahenden Auswahlverschulden sind die Segnungen des subjektbezogenen Schadenbegriffs in Gefahr.

Bei der Gutachtenerstellung ist der Rückgriff auf die Datenlieferanten wie Audatex oder DAT – wenn überhaupt – nur sehr begrenzt möglich. Die Kalkulation des Schadens ist daher oft „Handarbeit“, Deshalb ist die BVSK-Hono-rarbefragung keine geeignete Schätzhilfe für die berechtigte Höhe der Gut-achtenkosten, entschied da AG Schwandorf. Stattdessen hat das Gericht das Honorartableau CGF e. V. des Caravaning Gutachter Fachverband genutzt (AG Schwandorf 19.6.23. 2 C 722/22. Abruf-Nr. 236002, eingesandt von RAin Nicole Vater, Regensburg).

3. Transportkosten zu Spezialwerkstatt

Bei den Reparaturkosten wird es wenige Besonderheiten geben. Sehr spezielle Wohnfahrzeuge können ab einer gewissen Schadenhöhe nur beim Hersteller oder bei sehr rar gesäten Spezialwerkstätten repariert werden. Die Kosten für den Transport dorthin und für die Rückholung sind dann erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2. S. 1 BGB.

4. Der Kampfschauplatz Nummer eins: Der Ausfallschaden

Der wesentliche Kampfschauplatz in der Rechtsprechung ist der Ausfall-schaden.
Dass ein Ersatzfahrzeug angemietet werden kann und der gegnerische Haft-pflichtversicherer die Kosten dafür erstatten muss, ist in den Fällen, in denen die Notwendigkeit der Anmietung wegen geplanten oder durch den Unfall gestörten Urlaubs nachgewiesen werden kann, unproblematisch.

a) Der Nutzungswille

Für die Nutzungsausfallentschädigung hingegen ist der Nutzungswille eine Grundvoraussetzung. Kommt das Fahrzeug noch auf eigener Achse aus dem Urlaub zurück oder ereignet sich der Unfall am Ende des Urlaubs, hätte das Wohnfahrzeug oft bis zur nächsten Reise ..in der Scheune“ gestanden. Es wäre also ohnehin nicht genutzt worden. Steht es stattdessen in der Werk-statt, ist Nutzungsausfallentschädigung nicht geschuldet.

b) Die Dogmatik der Nutzungsausfallentschädigung

Doch auch die Dogmatik der Nutzungsausfallentschädigung spricht gegen deren Zuerkennung für solche Wohnfahrzeuge, die nicht im Alltag wie ein Pkw genutzt werden. Verunfallt ein Wohnanhänger, kann bei Bedarf Ersatz gemietet werden. Eine Nutzungsausfallentschädigung für den, der nicht mietet, hat der BGH jedoch schon vor Jahrzehnten ausgeschlossen (BGH 15.12.82, VIII ZR 315/80).

Das hat er seiner Entscheidung zu einem Wohnmobil, neben dem es einen Pkw für den Alltag gab, fortgesetzt. Der Nutzungsersatz kommt nach der BGH-Rechtsprechung nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbs-wirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsguts vergleichbaren eigenwirt-schaftlichen, vermögensmäßig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht. Grund: Der Ersatz für den Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch einer Sache muss grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, in denen die Funktionsstörung sich typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt. Andernfalls bestünde die Gefahr, unter Verletzung des § 253 BGB die Ersatzpflicht auf Nichtvermögensschäden auszudehnen.
Anders als bei einem für den alltäglichen Gebrauch vorgesehenen Pkw ist die jederzeitige Benutzbarkeit des Wohnmobils zwar ein die Lebensqualität erhöhender Vorteil. Dieser stellt jedoch keinen ersatzfähigen materiellen Wert dar. Die Möglichkeit, seine Freizeit aufgrund der besonderen Mobilität besonders intensiv gestalten zu können, betrifft jedoch nicht die alltägliche Nutzbarkeit zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung und entzieht sich einer vermögensrechtlichen Bewertung (BGH 10.6.08, Vi ZR 248/07. Abruf-Nr.0822141

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