Kurzgutachten: wenn der Schaden klein ist

Nicht jeder Schaden braucht ein volles Gutachten. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kurzgutachten, auch Reparaturkostenprognose genannt. Es dokumentiert den Schaden und die Reparaturkosten, ist aber weniger umfangreich. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Variante in Ihrem Fall die richtige ist.

Gutachter fotografiert einen Fahrzeugschaden mit Diffusor

Wann ein Kurzgutachten reicht

  • Kleiner Schaden: Die Reparaturkosten liegen unterhalb der Bagatellgrenze. Als grobe Orientierung gilt ein Bereich von etwa 750 bis 1.000 Euro. Das ist im Einzelfall zu prüfen.
  • Älteres Fahrzeug: Bei Fahrzeugen, bei denen keine Wertminderung zu erwarten ist, braucht es oft kein volles Gutachten.

Wann ein volles Gutachten nötig ist

  • Die Reparaturkosten liegen über der Bagatellgrenze.
  • Ihr Fahrzeug verliert trotz Reparatur an Wert.
  • Es könnte ein Totalschaden vorliegen.
  • Tragende oder sicherheitsrelevante Teile sind betroffen.

Bei einem unverschuldeten Unfall mit Schäden über der Bagatellgrenze trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das volle Gutachten.

Häufige Fragen

Ist ein Kurzgutachten dasselbe wie ein Kostenvoranschlag? Nicht ganz. Einen Kostenvoranschlag erstellt eine Werkstatt. Beim Sachverständigen heißt das Gegenstück Reparaturkostenprognose: Sie ermittelt die Reparaturkosten unabhängig und dokumentiert den Schaden zusätzlich mit Fotos.

Was, wenn sich der Schaden als größer herausstellt? Dann erstellen wir ein volles Gutachten. Das klären wir bei der Besichtigung.