Nach einem Unfall müssen Sie nachweisen, wie hoch Ihr Schaden ist. Genau dafür gibt es das Unfallgutachten. Es hält fest, was beschädigt ist, wie repariert werden muss, was das kostet und ob Ihr Fahrzeug an Wert verliert. Wir erstellen dieses Gutachten unabhängig und so, dass es bei der Versicherung nachvollziehbar ist.

Was in einem Unfallgutachten steht
- Schadenumfang: alle beschädigten Teile, mit Fotos dokumentiert
- Reparaturweg: was instand gesetzt, was ersetzt und was lackiert werden muss
- Reparaturkosten: kalkuliert nach Herstellervorgaben
- Wertminderung: wenn Ihr Fahrzeug trotz Reparatur an Wert verliert
- Wiederbeschaffungswert und Restwert: wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt
- Nutzungsausfall: wie lange Sie voraussichtlich auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen
So läuft es ab
- Anruf: Sie rufen an, wir besprechen den Schaden und vereinbaren einen Termin.
- Besichtigung: In der Regel kommen wir zu Ihnen, nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Sie können Ihr Fahrzeug auch zu uns ins Büro nach Wesseling bringen.
- Bei Bedarf eine zweite Besichtigung: Manche Schäden zeigen sich erst, wenn Teile demontiert sind. Dann sehen wir uns das Fahrzeug ein zweites Mal in der Werkstatt an.
- Gutachten: In der Regel ist das Gutachten innerhalb weniger Tage fertig. Wie schnell genau, hängt vom Umfang ab, zum Beispiel davon, ob ein Restwert ermittelt werden muss.
- Weitergabe: Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an Ihren Anwalt oder an die Versicherung.


Die zwei häufigsten Fehler nach einem Unfall
Selbst bei der gegnerischen Versicherung anrufen. Viele wollen die Sache schnell klären und rufen direkt beim Versicherer des Unfallgegners an. Dann kommt oft das Angebot, einen Gutachter der Versicherung zu schicken, oder die Bitte, ein paar Fotos zu schicken, man kümmere sich um alles. Am Ende steht dann häufig eine Schätzung anhand von Fotos, die den Schaden nicht vollständig erfasst.
Auf einen Anwalt verzichten. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig geltend gemacht werden. Wir empfehlen, einen hinzuzuziehen.
Wenn die gegnerische Versicherung anruft
Lassen Sie sich nicht drängen. Sie müssen weder den Gutachter der Versicherung akzeptieren noch Fotos schicken. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst entscheiden, welchen Sachverständigen Sie beauftragen.
Ausführlich erklärt: Versicherung schickt eigenen Gutachter: Was gilt?
Wer bezahlt das Gutachten?
- Unverschuldeter Unfall: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen direkt mit ihr ab, Sie müssen nichts vorstrecken.
- Teilschuld: Die Kosten werden anteilig nach der Haftungsquote erstattet.
- Kaskoschaden: In der Regel beauftragt Ihre eigene Versicherung den Gutachter. Wenn Sie selbst beauftragen möchten, stimmen Sie das vorher ab.
- Kleiner Schaden: Unterhalb der Bagatellgrenze reicht oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag. Kurzgutachten
Mehr dazu: Ablauf & Kosten
Unser Einsatzgebiet
Unser Büro ist in Wesseling. Wir sind regelmäßig in Köln, Bonn, im Rhein-Erft-Kreis und im Kreis Euskirchen unterwegs. Köln · Bonn · Rhein-Erft-Kreis · Kreis Euskirchen
Wer Ihr Fahrzeug begutachtet
David Faul ist Kfz-Technikermeister und seit 2014 Kfz-Sachverständiger. Seine Ausbildung hat er 2001 als Kfz-Elektriker abgeschlossen und danach viele Jahre in einer freien Werkstatt gearbeitet. Das Büro ist offizieller Partner von FSP TÜV Rheinland und Mitglied im VKS.
Häufige Fragen
Darf ich den Gutachter selbst wählen? Bei einem unverschuldeten Unfall ja. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen.
Muss ich das Gutachten bezahlen? Bei einem unverschuldeten Unfall nicht. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Ich weiß nicht, wo der Unfallgegner versichert ist. Was nun? Kein Problem. Die Abfrage beim Zentralruf der Autoversicherer übernehmen wir für Sie. Dafür brauchen wir nur das Kennzeichen des Unfallgegners und den Unfalltag.
Darf ich mein Auto vor dem Gutachten reparieren lassen? Besser nicht. Wird vor der Begutachtung repariert, lässt sich der Schaden oft nicht mehr vollständig dokumentieren.
Brauche ich bei einem kleinen Schaden ein Gutachten? Unterhalb der Bagatellgrenze, als grobe Orientierung etwa 750 bis 1.000 Euro, reicht oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, sagen wir Ihnen nach einem Blick auf die Fotos.
Unfall gehabt? Rufen Sie an oder schicken Sie uns Fotos per WhatsApp.