Der Unfall war nicht Ihre Schuld. Ein, zwei Tage später ruft die Versicherung des Unfallgegners an oder schreibt Ihnen: Man schicke einen eigenen Gutachter vorbei, das gehe schnell und koste Sie nichts. Klingt bequem. Bevor Sie zusagen, sollten Sie aber wissen, was dahintersteckt und welche Rechte Sie haben.
Sie dürfen den Gutachter selbst wählen
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Die Kosten für das Gutachten gehören zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzen muss. Sie müssen also weder das Angebot der Versicherung annehmen noch deren Gutachter abwarten.
Wichtig ist der Unterschied: Ein Gutachter, den die Versicherung schickt, arbeitet im Auftrag der Versicherung. Das muss nicht heißen, dass er schlecht arbeitet. Aber sein Auftraggeber ist die Seite, die den Schaden bezahlen muss. Ein Gutachter, den Sie selbst beauftragen, arbeitet in Ihrem Auftrag und muss den Schaden trotzdem neutral und vollständig feststellen. Genau so verstehen wir unsere Arbeit: Wir halten fest, was ist, nicht mehr und nicht weniger.
Was bei einem Versicherungsgutachten fehlen kann
In der Praxis sehen wir immer wieder Gutachten und Prüfberichte, in denen Positionen fehlen, die in ein vollständiges Gutachten gehören. Typisch sind:
- Wertminderung: Ein Unfallwagen ist beim späteren Verkauf weniger wert, auch nach fachgerechter Reparatur. Diese merkantile Wertminderung taucht nicht immer auf.
- Verdeckte Schäden: Was hinter dem Stoßfänger oder unter der Verkleidung liegt, sieht man nur, wenn man genau hinschaut. Bei Elektroautos gehört auch der Blick auf Hochvoltbatterie und Leitungen dazu.
- Nutzungsausfall: Die Reparaturdauer im Gutachten ist die Grundlage für die Berechnung, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
- Reparaturweg: Instandsetzen oder erneuern, mit welchen Arbeitsschritten und zu welchen Stundensätzen. Hier liegen schnell große Unterschiede.
Mehr dazu, was in ein vollständiges Gutachten gehört, lesen Sie auf unserer Seite zum Unfallgutachten.
Auch die Werkstatt dürfen Sie wählen
Manche Versicherungen bieten ein Komplettpaket an: Gutachter, Partnerwerkstatt, Abholung. Auch hier gilt bei einem Haftpflichtschaden: Sie entscheiden. Sie können Ihr Auto in die Werkstatt Ihres Vertrauens geben. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, nur weil das Angebot bequem klingt.
Bei kleinen Schäden reicht manchmal weniger
Ein vollständiges Gutachten ist nicht bei jedem Kratzer nötig. Bei einem echten Bagatellschaden, den Gerichte meist bei Reparaturkosten um 750 bis 1.000 Euro ansetzen, muss die Versicherung die Kosten für ein vollständiges Gutachten unter Umständen nicht übernehmen. Dann genügt ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Ob Ihr Schaden darunter liegt, lässt sich von außen oft schwer sagen. Schicken Sie uns ein paar Fotos, dann sagen wir Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.
Anders bei einem Kaskoschaden
Haben Sie den Unfall selbst verursacht und rechnen über Ihre eigene Kaskoversicherung ab, sieht es anders aus. Dann bestimmt in der Regel Ihre Versicherung, wer den Schaden begutachtet. Was genau gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Die freie Gutachterwahl gilt für den Haftpflichtschaden, also wenn der andere schuld war.
So gehen Sie vor
- Sagen Sie dem Versicherungsgutachter nicht vorschnell zu. Ein freundliches „Ich lasse den Schaden selbst begutachten“ reicht.
- Rufen Sie uns an oder melden Sie den Schaden online. Ein paar Fotos helfen bei der ersten Einschätzung.
- Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.
- Sie erhalten das Gutachten. Auf Wunsch schicken wir es direkt an die gegnerische Versicherung. Die Abfrage beim Zentralruf übernehmen wir, wir brauchen dafür nur das Kennzeichen des Unfallgegners und den Unfalltag.
Wie das im Einzelnen abläuft und wer was bezahlt, erklären wir auf der Seite Ablauf und Kosten.
Die Versicherung will einen eigenen Gutachter schicken? Rufen Sie uns gern an, bevor Sie zusagen. Wir erklären Ihnen, wie ein unabhängiges Gutachten abläuft. Rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit der Versicherung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.