Ein Unfall kommt immer ungelegen. Der Puls ist oben, das Auto kaputt, und der Unfallgegner entschuldigt sich vielleicht noch an Ort und Stelle. Genau in diesen Minuten werden aber die Weichen gestellt, ob Sie am Ende vollständig entschädigt werden. Hier steht, was wirklich wichtig ist, in der richtigen Reihenfolge.
An der Unfallstelle
- Absichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Wenn jemand verletzt ist, zuerst den Notruf 112 wählen.
- Fotos machen: Beide Fahrzeuge aus mehreren Richtungen, die Endstellung, Bremsspuren, Trümmerteile, Verkehrszeichen und die Kennzeichen. Lieber zu viele als zu wenige.
- Daten austauschen: Name und Anschrift des Fahrers und des Halters, Kennzeichen und die Versicherung des Unfallgegners. Wenn möglich, lassen Sie sich den Führerschein und die Versicherungskarte zeigen.
- Zeugen notieren: Name und Telefonnummer von Unbeteiligten, die den Unfall gesehen haben. Später sind Zeugen oft nicht mehr zu finden.
- Polizei rufen, wenn es Verletzte gibt, der Unfallgegner keine Angaben machen will, Alkohol im Spiel ist oder die Schuldfrage strittig ist.
Unterschreiben Sie an der Unfallstelle kein Schuldanerkenntnis, auch nicht auf Druck. Ein gemeinsam ausgefüllter Unfallbericht mit den Fakten ist dagegen sinnvoll.
Rufen Sie nicht selbst bei der gegnerischen Versicherung an
Das ist der häufigste Fehler, den wir in der Praxis sehen. Wer direkt bei der Versicherung des Unfallgegners anruft, bekommt schnell ein freundliches Angebot: Die Versicherung schickt einen eigenen Gutachter, macht ein „Telegutachten“ anhand von Fotos oder empfiehlt eine Partnerwerkstatt.
Das klingt bequem, aber dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss. Lassen Sie den Schaden zuerst unabhängig feststellen. Sie müssen auch nicht selbst herausfinden, wo der Unfallgegner versichert ist: Die Abfrage beim Zentralruf der Autoversicherer übernehmen wir für Sie. Dafür brauchen wir nur das Kennzeichen des Unfallgegners und den Unfalltag.
Sie wählen den Gutachter selbst
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Die Kosten für das Gutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Wir rechnen in diesem Fall direkt mit der Versicherung ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Ausnahme sind kleine Schäden: Liegt der Schaden voraussichtlich unter der sogenannten Bagatellgrenze von grob 750 bis 1.000 Euro, reicht oft ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag. Mehr dazu auf unserer Seite Kurzgutachten.
Was im Gutachten steht und warum das wichtig ist
Ein Unfallgutachten hält nicht nur die Reparaturkosten fest. Es dokumentiert auch:
- den Reparaturweg und die Arbeitszeit nach Herstellervorgaben
- eine mögliche Wertminderung, weil ein Unfallwagen beim Verkauf weniger wert ist
- den Wiederbeschaffungswert und Restwert, falls sich eine Reparatur nicht mehr lohnt
- den Nutzungsausfall, also wie lange Sie voraussichtlich auf Ihr Auto verzichten müssen
Ohne diese Angaben fehlen Ihnen später die Grundlagen für Ihre Ansprüche. Mehr dazu: Unfallgutachten.
Nicht vorschnell reparieren
Lassen Sie das Fahrzeug erst begutachten und dann reparieren. Wenn ein Schaden erst in der Werkstatt richtig sichtbar wird, etwa hinter einer Stoßstange, sehen wir uns das Fahrzeug dort bei Bedarf ein zweites Mal an.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht lohnt sich
Bei einem unverschuldeten Unfall empfehlen wir, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Er kümmert sich um die Korrespondenz mit der Versicherung und achtet darauf, dass nichts vergessen wird. Die Anwaltskosten trägt in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Kurz zusammengefasst
- Unfallstelle sichern, Fotos machen, Daten und Zeugen notieren
- Nicht selbst bei der gegnerischen Versicherung anrufen und kein Angebot für deren Gutachter annehmen
- Einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen, die Kosten trägt der Unfallgegner
- Erst begutachten lassen, dann reparieren
- Am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten
Sie hatten einen Unfall im Raum Köln, Bonn, Rhein-Erft oder im Kreis Euskirchen? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Fotos. Wir kommen zu Ihnen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit mit der Versicherung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.